Derzeit geförderte Gesundheitsregionenplus
Die Gesundheitsregionenplus - Eine Bayerische Erfolgsgeschichte
Die Gesundheitsregionenplus als sektorenübergreifende Netzwerke sind die regionalen Kommunikations- und Koordinationsstrukturen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Bayern zur strategischen Vernetzung der unterschiedlichen Akteure im Gesundheits-, Pflege-, Sozial- und Bildungsbereich sowie der Versorgungsangebote vor Ort. Die sektorenübergreifende Kooperation erfolgt systematisch im Sinne eines regionalen Gesamtansatzes und leistet damit einen Beitrag für eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige Gesundheitsförderung/Prävention, Gesundheitsversorgung und Pflege unter Berücksichtigung regionaler Bedarfe und Besonderheiten.
Ein Vorläufer des Konzepts der Gesundheitsregionenplus war das Modellprojekt „Regionale Gesundheitskonferenzen“. Aufbauend darauf wurden durch den Freistaat seit 2015 Gesundheitsregionenplus durch Beratung und Fördermittel unterstützt. Basis hierfür waren die Richtlinie zur Förderung von Gesundheitsregionenplusplus (PDF) sowie die „Realisierungsstrategie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention“ (PDF). Das Förderprogramm ist zum 31.12.2022 ausgelaufen. Die darauf begründeten Förderzeiträume enden jeweils versetzt.
Die Gesundheitsregionenplus haben sich überaus bewährt: Ergebnisse zum Auf- und Ausbau der regionalen Netzwerke finden sich im „Evaluationsbericht Gesundheitsregionenplus (2015-2022)“plus„Evaluationsbericht Gesundheitsregionenplus (2015-2022)“. Zudem wurden die Aufgaben der Gesundheitsregionenplus im Rahmen des Leitbildes für einen modernen ÖGD der Gesundheitsministerkonferenz aus dem Jahr 2018 als Aufgaben des ÖGD festgelegt. Auch der Beirat zur Beratung zukunftsfähiger Strukturen im ÖGD in Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt ÖGD) hat dies in seinen Empfehlungen aufgegriffen. Daher wurde zur dauerhaften und einheitlichen Erfüllung der neuen Tätigkeitsfelder des ÖGD eine Verstetigung der Aufgaben und Strukturen der Gesundheitsregionenplus sowie eine flächendeckende Umsetzung durch den gesamten bayerischen ÖGD erforderlich.
Mit Beschluss des Landtages vom 10.12.2024 wurde deshalb mit Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) durch Regelung in Art. 7 Abs. 4 eine gesetzliche Grundlage für die Gesundheitsregionenplus geschaffen: „Die Gesundheitsbehörden wirken an Maßnahmen und Einrichtungen zur Zusammenarbeit mit anderen an der Gewährleistung von Prävention oder gesundheitlicher und pflegerischer Versorgung beteiligten Stellen koordinierend mit. Jedes Gesundheitsamt schafft für seinen Zuständigkeitsbereich bis zum 1. Januar 2027 ein sektorenübergreifendes Netzwerk der an Prävention oder Versorgung beteiligten Stellen.“